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Vertragsbedingungen für die Benützung der Räumlichkeiten des Kloster UND

1.) Die Räume werden von der Guzy Ges.m.b.H. entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarungen bereitgestellt. Die Benützung steht dem Veranstalter ausschließlich zur vereinbarten Zeit und zum vereinbarten Zweck zu, eine Untervermietung ist ausgeschlossen.

 

2.)  Die Guzy Ges.m.b.H. kann nach Abschluss dieses Vertrages ohne Fristsetzung zurücktreten, wenn der Guzy Ges.m.b.H. Tatsachen bekannt werden, dass durch die beabsichtigte Veranstaltung die Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten ist, oder die reservierten Räume infolge höherer Gewalt oder technischer Gebrechen nicht zur Verfügung gestellt werden können, oder die geplante Veranstaltung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Dem Veranstalter erwächst in diesen Fällen kein wie immer gearteter Entschädigungsanspruch gegenüber der Guzy Ges.m.b.H.

 

3.) Ein Rücktritt vom Vertrag durch einseitige Erklärung des Veranstalters ist ab Vertragsunterzeichnung gegen Bezahlung einer Pönale möglich. Die Pönale beträgt
Nach Vertragsunterzeichnung bis

    4 Wochen vor der Veranstaltung 50 % der vereinbarten Vertragssumme;
    bis 2 Wochen vor Veranstaltung 75 % der vereinbarten Vertragssumme;
    anderenfallls 100% der vereinbarten Vertragssumme.


4.)  Das Benützungsentgelt ist nach Durchführung der Veranstaltung zu entrichten und wird von der Guzy Ges.m.b.H in Rechnung gestellt. Die Grundlage hiefür bildet die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe. Der Betrag ist netto (ohne Abzug) inner-halb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Guzy Ges.m.b.H. behält die Vorschreibung einer Anzahlung vor.

 

5.) Der Veranstalter darf  eigene und fremde Einrichtungsgegenstände, Dekorationen, Geräte, Kulissen usw. nur mit vorheriger  Zustimmung der Guzy Ges.m.b.H in die reservierten Räume einbringen, wobei die zeitliche Abstimmung durch die Guzy Ges.m.b.H. erfolgt. Die feuer- und sicherheitspolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Für die eingebrachten Sachen haftet der Veranstalter alleine. Sämtliche verwendeten Dekorationsmaterialien müssen zumindest der Brandklasse B1, Q1 entsprechen.

 

6.) Sollte nach Beendigung der Veranstaltung die Räumlichkeiten nicht zu den vereinbarten Zeitpunkten geräumt werden, erhöht sich die Vertragssumme aliquot, wobei nach ganzen Veranstaltungstagen abgerechnet wird. Nach Erfordernis durchzuführende Sonderreinigungen und andere Regieleistungen werden gesondert (unabhängig von der Angebotsleistung) verrechnet.

 

7.)  Die gastronomische Betreuung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich durch den von der Guzy Ges.m.b.H hiezu ermächtigten Vertragspartner, Restaurant LATÈ im Kloster UND. Die Absprache über Verpflegung, Service, etc. hat unmittelbar mit dem Pächter zu erfolgen

(Tel.: 02732 / 74 74 5, Email: restaurant@late.at)

 

8.) Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich getroffen werden.

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